Pflicht einer sicheren Verbindung (SSL) für Webseiten mit Kontaktformularen
Man liest sehr viel darüber, dass es eine Pflicht für eine SSL Verbindung zu Webseiten mit Kontaktformularen gibt und dass das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht Webseiten beanstandet, die trotz Verwendung von Kontaktformularen, mittels derer personenbezogene Daten elektronisch übertragen werden, keine angemessenen Schutzmaßnahmen wie beispielsweise eine verschlüsselte Datenübertragung implementiert haben.
Dazu die Gesetzeslage:
§ 13 Abs. 7 TMG
(7) Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für geschäftsmäßig angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
1. kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und
2. diese
a) gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und
b) gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind,
gesichert sind. Vorkehrungen nach Satz 1 müssen den Stand der Technik berücksichtigen. Eine Maßnahme nach Satz 1 ist insbesondere die Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens.