Datenschutzerklärung muss auf jede Homepage
Achtung, am 24.2.2016 ist ein neues Gesetz „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ in Kraft getreten, welches die Abmahnbarkeit von Datenschutzverstößen im Internet gesetzlich regelt. Diese können in Zukunft auch von Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt werden! Eine fehlende Datenschutzerklärung kann wohl schon solch einen abmahnbaren Verstoß darstellen und es reicht anscheinend auch nicht aus, die Datenschutzerklärung im Impressum zu verstecken.
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